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Steuererklärung Kanton Zürich: welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen

Aktualisiert: · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Kurz: mit Lohnausweis und der Vorjahreserklärung steht das Gerüst. Alles andere sind Belege zu einzelnen Positionen — und genau die drei, die am häufigsten fehlen (Säule 3a, Saldobescheinigungen, Krankheitskosten), sind die, die Geld kosten, wenn sie fehlen.

Der zeitraubende Teil einer Steuererklärung ist selten das Ausfüllen. Es ist das Suchen: welcher Beleg gehört zu welcher Position, welcher ist schon da, welcher kommt erst im Februar. Diese Seite ist die Liste, die wir selbst abarbeiten — in der Reihenfolge, in der sie gebraucht wird.

1. Die Kurzliste: was fast jeder braucht

2. Was je nach Situation dazukommt

3. Die drei, die am häufigsten fehlen

Nach Erfahrung immer dieselben — und alle drei kosten Geld, wenn sie fehlen:

4. In welcher Form Sie es schicken

PDF, JPG, PNG oder DOCX, höchstens 10 Dateien und je höchstens 10 MB. Scans sind willkommen. Gut lesbare PDFs beschleunigen die Prüfung, weil weniger Positionen von Hand nachgelesen werden müssen.

Wenn etwas fehlt: schicken Sie, was Sie haben. Sie bekommen in der Antwort eine Liste dessen, was noch offen ist, bevor es weitergeht.

5. Wenn Sie Quellensteuer zahlen, gilt eine andere Frist

Wer die Steuer direkt vom Lohn abgezogen bekommt, reicht nicht automatisch eine Erklärung ein — dafür braucht es einen Antrag, und der hat eine Verwirkungsfrist am 31. März, die nicht erstreckt wird. Das ist ein eigenes Thema: Quellensteuer und nachträgliche ordentliche Veranlagung.

Und wenn Sie nur wissen wollen, wie lange Sie Zeit haben: Frist und Fristerstreckung im Kanton Zürich.

6. Wie wir helfen

Wir erstellen Ihre Steuererklärung aus diesen Unterlagen, oder wir prüfen die, die Sie schon gemacht haben, Position für Position gegen Ihre Belege, mit einer zweiten unabhängigen KI-Kontrolle und einem versiegelten Prüfprotokoll. Festpreis CHF 49. Heute arbeiten wir den Kanton Zürich.

Das erste Ergebnis ist gratis: Sie wissen, wie viele Positionen stimmen und wie viele Aufmerksamkeit brauchen, bevor Sie etwas bezahlen.

Ansehen, wie es funktioniert →

7. Häufige Fragen

Was brauche ich mindestens, um anzufangen?

Den Lohnausweis für das Steuerjahr und die Steuererklärung des Vorjahres, falls vorhanden. Mit diesen beiden lässt sich das Gerüst stellen; der Rest sind Belege zu einzelnen Positionen, die auch später nachgereicht werden können.

Was ist, wenn mir ein Beleg fehlt?

Schicken Sie, was Sie haben. Wir sagen Ihnen in der Antwort, was noch fehlt, bevor es weitergeht — ein fehlender Beleg heisst meistens nur, dass eine Position offen bleibt, nicht dass die Erklärung wartet.

Brauche ich die Steuererklärung des Vorjahres wirklich?

Sie ist nicht zwingend, hilft aber sehr: sie zeigt, welche Abzüge letztes Jahr akzeptiert wurden und welche Vermögenswerte deklariert sind. Ohne sie dauert der Abgleich länger und mehr Positionen bleiben offen.

In welcher Form soll ich die Unterlagen schicken?

Als PDF, JPG, PNG oder DOCX, höchstens 10 Dateien und je höchstens 10 MB. Scans sind willkommen; gut lesbare PDFs beschleunigen die Prüfung, weil weniger Positionen von Hand nachgelesen werden müssen.

8. Hinweis

Diese Seite ist allgemeine Information darüber, welche Unterlagen für eine Steuererklärung gebraucht werden, und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Welche Abzüge in Ihrem Fall zulässig sind, richtet sich nach dem Bundesrecht und der Praxis Ihres Kantons; andere Kantone wenden eigene Regeln an. Eingereicht wird die Erklärung von Ihnen.