Steuererklärung Kanton Bern: welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen
Aktualisiert: · Allgemeine Information, keine Steuerberatung
Kurz: mit Lohnausweis und der Vorjahreserklärung steht das Gerüst. Alles andere sind Belege zu einzelnen Positionen — und genau die drei, die am häufigsten fehlen (Säule 3a, Saldobescheinigungen, Krankheitskosten), sind die, die Geld kosten, wenn sie fehlen.
Der zeitraubende Teil einer Steuererklärung ist selten das Ausfüllen. Es ist das Suchen: welcher Beleg gehört zu welcher Position, welcher ist schon da, welcher kommt erst im Februar. Diese Seite ist die Liste, die wir selbst abarbeiten — in der Reihenfolge, in der sie gebraucht wird.
1. Die Kurzliste: was fast jeder braucht
- Lohnausweis des Steuerjahres — von jedem Arbeitgeber, auch bei Stellenwechsel mitten im Jahr.
- Steuererklärung des Vorjahres, falls vorhanden. Nicht zwingend, aber der beste Abgleich, den es gibt.
- Zins- und Saldobescheinigungen Ihrer Konten, Stand 31. Dezember.
- Prämienübersicht der Krankenkasse.
- Bescheinigung Säule 3a, wenn Sie einzahlen.
2. Was je nach Situation dazukommt
- Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule): die Bestätigung der Kasse.
- Kinderbetreuung: Rechnungen von Kita, Tagesmutter oder Hort.
- Weiterbildung: Rechnungen und, wenn vorhanden, die Bestätigung, dass der Arbeitgeber nichts übernommen hat.
- Spenden an anerkannte Organisationen.
- Krankheitskosten: Selbstbehalt, Franchise, Zahnarzt, Brille — abziehbar nur über dem Selbstbehalt des Kantons, aber sammeln lohnt sich.
- Schuldzinsen und Kontoauszüge zu Krediten.
- Unterhaltsbeiträge, die Sie zahlen oder erhalten.
- Wertschriften: Depotauszug und Steuerverzeichnis der Bank.
- Krypto: Jahresauszug der Börse oder Wallet-Übersicht per 31. Dezember.
- Auslandkonten und Liegenschaften im Ausland: Auszüge und Belege.
- Wohneigentum: Hypothekarzinsen, Eigenmietwert, Unterhaltskosten.
3. Die drei, die am häufigsten fehlen
Nach Erfahrung immer dieselben — und alle drei kosten Geld, wenn sie fehlen:
- Die Bescheinigung der Säule 3a. Sie kommt im Januar per Post oder ins E-Banking und wird oft weggelegt, weil sie nach Werbung aussieht.
- Saldobescheinigungen von Zweit- und Drittkonten. Das Hauptkonto denkt jeder mit; das alte Sparkonto oder das Konto im Herkunftsland nicht.
- Krankheitskosten. Sie liegen über zwölf Monate verstreut in Abrechnungen der Krankenkasse und werden fast nie zusammengezählt.
4. In welcher Form Sie es schicken
PDF, JPG, PNG oder DOCX, höchstens 10 Dateien und je höchstens 10 MB. Scans sind willkommen. Gut lesbare PDFs beschleunigen die Prüfung, weil weniger Positionen von Hand nachgelesen werden müssen.
Wenn etwas fehlt: schicken Sie, was Sie haben. Sie bekommen in der Antwort eine Liste dessen, was noch offen ist, bevor es weitergeht.
5. Wenn Sie Quellensteuer zahlen, gilt eine andere Frist
Wer die Steuer direkt vom Lohn abgezogen bekommt, reicht nicht automatisch eine Erklärung ein — dafür braucht es einen Antrag auf Tarifkorrektur, und der hat im Kanton Bern eine Verwirkungsfrist am 31. März, die nicht erstreckt wird. Einzelheiten und die ordentliche Frist: Frist und Fristerstreckung im Kanton Bern.
6. Wie wir helfen
Wir erstellen Ihre Steuererklärung aus diesen Unterlagen, oder wir prüfen die, die Sie schon gemacht haben, Position für Position gegen Ihre Belege, mit einer zweiten unabhängigen KI-Kontrolle und einem versiegelten Prüfprotokoll. Heute arbeiten wir den Kanton Zürich; der Kanton Bern ist als Nächstes geplant.
Interesse am Kanton Bern? Sagen Sie uns Bescheid.
Ansehen, wie es funktioniert →
7. Häufige Fragen
Was brauche ich mindestens, um anzufangen?
Den Lohnausweis für das Steuerjahr und die Steuererklärung des Vorjahres, falls vorhanden. Mit diesen beiden lässt sich das Gerüst stellen; der Rest sind Belege zu einzelnen Positionen, die auch später nachgereicht werden können.
Was ist, wenn mir ein Beleg fehlt?
Schicken Sie, was Sie haben. Wir sagen Ihnen in der Antwort, was noch fehlt, bevor es weitergeht — ein fehlender Beleg heisst meistens nur, dass eine Position offen bleibt, nicht dass die Erklärung wartet.
Brauche ich die Steuererklärung des Vorjahres wirklich?
Sie ist nicht zwingend, hilft aber sehr: sie zeigt, welche Abzüge letztes Jahr akzeptiert wurden und welche Vermögenswerte deklariert sind. Ohne sie dauert der Abgleich länger und mehr Positionen bleiben offen.
In welcher Form soll ich die Unterlagen schicken?
Als PDF, JPG, PNG oder DOCX, höchstens 10 Dateien und je höchstens 10 MB. Scans sind willkommen; gut lesbare PDFs beschleunigen die Prüfung, weil weniger Positionen von Hand nachgelesen werden müssen.
8. Hinweis
Diese Seite ist allgemeine Information darüber, welche Unterlagen für eine Steuererklärung gebraucht werden, und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Welche Abzüge in Ihrem Fall zulässig sind, richtet sich nach dem Bundesrecht und der Praxis Ihres Kantons; andere Kantone wenden eigene Regeln an. Eingereicht wird die Erklärung von Ihnen.